Verordnung zum ArGV 5 (Nacht und Sonntagsarbeit)Seit dem 1. Januar 2008 gilt die Verordnung des EVD über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der Beruflichen Grundbildung. Lernende dürfen wie folgt in der Nacht arbeiten: ab dem 17. Altersjahr ab dem 18. Altersjahr Lernende dürfen wie folgt an Sonntagen arbeiten: ab dem 16. Altersjahr ab dem 17. Altersjahr ab dem 18. Altersjahr Die Verordnung kann hier als PDF Dokument heruntergeladen werden. |
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